Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Geltung der AGB 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Abschlüsse von Mitgliedsverträgen zwischen dem Mitglied (im folgenden „Mitglied“) und der Comfortzone Dresden GmbH (im folgenden „Betreiber“).

1.2. Mitglied

Mitglied im Sinne dieser AGB sind die Personen, die aufgrund eines mit dem Betreiber abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung des Fitnessstudios (nachfolgend: Studio) nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt „Mitgliedsvertrag“ berechtigt sind.

1.3 Vertragsgegenstand

Gegenstand der zwischen dem Betreiber und dem Mitglied abgeschlossenen Mitgliedsvertrag bildet die Nutzung der in dem vom Betreiber betriebenem Studio gestellten Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte sowie Leistungen im in dem Mitgliedsvertrag festgelegten Umfang während der Öffnungszeiten.

1.4 Jugendliche

Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist es nicht gestattet, die in den vom Betreiber betriebenen Studio zur Verfügung gestellten Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte sowie Leistungen zu nutzen.

2. Vertragsabschluss 

2.1 Der Mitgliedsvertrag kommt mit beiderseitiger Unterzeichnung zustande.

2.2 Ein Mitgliedsvertrag kann auch über das Online-Buchungsformular über unsere Webseite www.comfortzone-fitness.de geschlossen werden. Für Vertragsschlüsse über das Online-Buchungsformular über unsere Webseite www.comfortzone-fitness.de gelten nachfolgende Regelungen: Die Darstellung der Tarife auf der Webseite von www.comfortzone-fitness.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch das Mitglied dar. Das Mitglied gibt ein verbindliches, auf den Abschluss eines Mitgliedsvertrages gerichtetes Angebot ab, indem es alle von ihm geforderten Daten eingibt und diese bestätigt. Der Mitgliedsvertrag kommt zustande, indem der Betreiber dem Mitglied die Buchung des jeweiligen Angebots nach der Bestellung per E-Mail bestätigt (Buchungsbestätigung). Für den ordnungsgemäßen Zugang der Buchungsbestätigung zeichnet sich das Mitglied verantwortlich. Sollte die Annahme des Angebots durch den Betreiber, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich sein, teilt er dies dem Mitglied zeitnah mit.

Beim Abschluss eines Mitgliedsvertrags durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB über das Online-Buchungsformular unter www.comfortzone-fitness.de steht dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht nach der folgenden Widerrufsbelehrung zu:

Widerrufsbelehrung:

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns in Textform mittels einer eindeutigen Erklärung, die die Identität des Mitglieds erkennen lässt, über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

2.3 Der Betreiber ist berechtigt, einen bargeldlosen Zahlungsverkehr einzuführen. In diesem Fall können alle Produkte und Leistungen, die der Betreiber über den im Mitgliedsvertrag festgelegten Umfang hinaus anbietet, vom Mitglied ausschließlich bargeldlos über die Zahlungsfunktion des Zutrittsmediums in Anspruch genommen werden. Der Betreiber kann den Höchstbetrag des Guthabens und der einzelnen Aufladungen festlegen, außerdem die Zahlungsmöglichkeiten zur Aufladung von Guthaben (z.B. Überweisung). Während der Laufzeit des Mitgliedsvertrages und bis zu einem Jahr nach deren Beendigung kann das Mitglied ein allfälliges, auf dem Zutrittsmedium vorhandenes Guthaben zurückfordern, woraufhin ein solches Guthaben auf dessen Girokonto überwiesen wird. Mangels Rückforderung verfällt das Guthaben nach Ablauf eines Jahres nach Vertragsbeendigung. Der Betreiber verpflichtet sich, das Mitglied bei Vertragsbeendigung darauf hinzuweisen, dass ein allfälliges Guthaben nach Ablauf eines Jahres verfällt, wenn dieses vom Mitglied nicht zurückgefordert wird.

2.4 Das Mitglied verpflichtet sich, dem Betreiber jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung etc.) unverzüglich mitzuteilen.

3. Zahlung 

3.1 Die Preise für die verschiedenen Pakete sowie die im Falle eines Vertragsschlusses anfallenden Einmalzahlungen ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste, die auf der Webseite unter www.comfortzone-fitness.de abrufbar ist.

3.2 Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.3 Der Mitgliedsbeitrag wird zum 1. des Monats im Voraus fällig. Die einmalige Anmeldegebühr wird mit dem ersten Monatsbeitrag nach der Anmeldung fällig. 

3.4 Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Preise in angemessenem Rahmen zu ändern. Eine Preisänderung erfolgt höchstens einmal im Kalenderjahr, wenn dies aufgrund von veränderten Marktbedingungen, erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten oder Änderungen der Mehrwertsteuer notwendig ist. Preisänderungen werden dem Mitglied drei Monate vor Inkrafttreten in Textform (E-Mail, Brief) mitgeteilt. Ebenso wird dem Mitglied mitgeteilt, dass diesem ein Widerrufsrecht zusteht, welches innerhalb der oben genannten Frist gegenüber dem Betreiber in Textform (E-Mail, Brief) an die oben genannten Kontaktdaten auszuüben ist. Über die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs wird das Mitglied unterrichtet. Widerspricht das Mitglied nicht innerhalb der oben genannten Frist, so werden die neuen Preise Bestandteil des zwischen den Parteien bestehenden Vertrages. Erklärt das Mitglied den Widerspruch gegen die Preiserhöhung, ist der Betreiber berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit dem Mitglied innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Widerspruchs außerordentlich zu kündigen.

3.5 Die Bezahlung der Mitgliedsbeiträge und der Einmalkosten erfolgt mittels Bankeinzug (Sepa-Lastschrift-Verfahren) über das vom Mitglied in der Anmeldung angegebenen Bankkonto.

3.6 Befindet sich das Mitglied mit einem Gesamtbetrag, der den geschuldeten Mitgliedsbeiträgen für 2 Monate entspricht, in Verzug, ist der Betreiber berechtigt, die gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit fällig zu stellen. Anderweitige Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleiben unberührt.

3.7 Das Mitglied darf nur aufrechnen (1) mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie (2) mit Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchen wegen Mängeln oder mit Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung, wenn das Mitglied diese Absicht mindestens einen Monat vor Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages in Textform angezeigt hat.

3.8 Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung aus Verschulden des Mitglieds nicht möglich, ist dieses verpflichtet, dem Betreiber den dadurch entstandenen Schaden, insbesondere zusätzlich anfallende Kosten, zu ersetzen.

3.9 Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält der Betreiber sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.

4. Dauer der Mitgliedschaft 

4.1. Der Vertrag hat zunächst die auf dem Mitgliedsvertrag angegebene Mindestvertragslaufzeit (nachfolgend: Mindestlaufzeit). Soweit in dem Mitgliedsvertrag nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder von dem Betreiber fristgerecht zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Für die Kündigung gilt die im Mitgliedsvertrag angegebene Kündigungsfrist. Nach Ende der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

4.2 Stilllegung des Vertrages

Das Mitglied kann seinen Vertrag nur stilllegen, wenn dies in dem Mitgliedsvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Die Anzahl der Monate, die der Vertrag pro Jahr maximal stillgelegt werden kann, ist in dem Mitgliedsvertrag angegeben; ist in dem Mitgliedsvertrag nichts angegeben, so kann das Mitglied seinen Mitgliedsvertrag nicht stilllegen. Die beabsichtigte Stilllegung ist dem Betreiber mindestens 5 Werktage vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied bekanntzugeben. Eine Stilllegung erfolgt lediglich ab einem Zeitraum von mindestens zwei Wochen. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen monatlichen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen im Studio des Betreibers nicht in Anspruch nehmen. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich während der Mindestvertragslaufzeit der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag trotz Stilllegung von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

Sofern im Mitgliedsvertrag beitragspflichtige und beitragsfreie Zeiten vereinbart sind, gilt folgendes: im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragsfreien Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragsfreien Zeit und im Anschluss daran mit der vereinbarten beitragspflichtigen Zeit fortgesetzt. Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragspflichtigen Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragspflichtigen Zeit und im Anschluss daran mit einer gegebenenfalls vereinbarten beitragsfreien Zeit fortgesetzt.

Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder der Betreiber zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.

Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären bzw. anzuzeigen. Kündigungen können alternativ auch über die auf der Website des Betreibers geklärt werden.

Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

5. Nutzung des Studios

5.1 Während des Bestehens des Mitgliedsvertrages ist das Mitglied berechtigt, während der Öffnungszeiten das jeweils vom Betreiber betriebene Studio zu betreten und die jeweiligen Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte sowie Leistungen im Umfang gemäß des Mitgliedsvertrages zu nutzen. Bei Abschluss des Mitgliedsvertrages erhält das Mitglied ein Zutrittsmedium in Form einer Mitgliedskarte oder eines Mitgliedsarmbandes, welche/welches vom Betreiber ausgehändigt wird, das dem Mitglied den Zutritt zu dem vom Betreiber betriebenen Studio ermöglicht. Ohne Zutrittsmedium ist der Zutritt in das Studio sowie die Nutzung der dort angebotenen Leistungen nicht möglich.

5.2 Der Betreiber stellt dem Mitglied während seiner Anwesenheit im Studio mit dem Zutrittsmedium verschließbare Spinde, ausschließlich zum Zwecke der Verwahrung von Kleidungsstücken und anderen persönlichen Gegenständen während der Nutzung des Studios zur Verfügung. Bei Verlassen des Studios sind die Spinde vollständig zu entleeren. Das Mitglied ist verpflichtet, den Spind vor Verlassen Studios zu säubern, sollte das Mitglied dessen Verunreinigung verursacht haben. Der Betreiber ist bei zweckwidriger Verwendung der Spinde berechtigt, diese zu öffnen und zu entleeren. Das Mitglied hat dem Betreiber ein angemessenes Verwahrungsentgelt für die Verwahrung von zurückgelassenen Gegenständen zu bezahlen. 

6. Pflichten des Mitglieds

Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und im Falle des Verlustes der Verfügungsgewalt über das Zutrittsmedium (insbesondere bei Verlust oder Diebstahl) dies unverzüglich dem Betreiber zu melden. Nach Meldung werden Zutritts- und gegebenenfalls Zahlungsfunktion dieses Zutrittsmediums vom Anbieter unverzüglich gesperrt. Ein auf dem gesperrten Zutrittsmedium allenfalls vorhandenes Guthaben wird auf das neu ausgestellte Zutrittsmedium kostenfrei umgebucht.

7. Hausordnung

7.1 Der Betreiber ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für die Räumlichkeiten im Studio aufzustellen. Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Clubbetriebes, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung erforderlich ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten. 

7.2 Die Nichtbeachtung der Hausordnung durch das Mitglied kann den Betreiber berechtigen, das Mitglied zu verwarnen, vom Studio auszuschließen/oder die Mitgliedschaft zu kündigen.

8. Verhalten im Studio

8.1 In dem vom Betreiber betriebenen Studio ist es nicht gestattet, zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder sonstige verbotene Stoffe zu konsumieren. Ferner ist jedem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in das Studio untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Ebenso ist es nicht gestattet, Waffen, explosive Stoffe und sonstige für die Allgemeinheit gefährliche Sachen in das vom Betreiber betriebene Studio einzubringen.

8.2 Das Mitbringen von Begleitpersonen (auch Ehegatten und Kinder) sowie von Tieren durch Mitglieder in das Studio ist nicht gestattet, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Genehmigung durch den Betreiber bzw. durch das Personal im Studio vor.

9. Übertragbarkeit der Mitgliedschaft durch Abtretung

9.1 Das Mitglied ist nicht berechtigt, seine Rechte aus dem Vertrag an Dritte abzutreten bzw. zu übertragen. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung möglich.

9.2 Der Betreiber behält sich vor, bei Zugang zum Studio Identitätskontrollen anhand eines Ausweisdokuments durchzuführen.

10. Haftungsbeschränkung

10.1 Der Betreiber haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Zudem haftet er für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich macht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet der Betreiber jedoch nur für den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten haftet er nicht. Der vorstehende Haftungsausschluss bzw. die -beschränkung gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers, sofern das Mitglied Ansprüche gegen diese geltend macht.

10.2 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

11. Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch.

12. Datenschutz

Im Rahmen der Vertragsbeziehungen zwischen dem Betreiber und den Mitgliedern verarbeitet der Betreiber als datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 EU-Datenschutz-Grundordnung (DSGVO) die zur Vertragsanbahnung, -durchführung und -beendigung erforderlichen personenbezogenen Daten der Mitglieder. Sofern dem Betreiber ein Mitglied die Einwilligung bezüglich einer werblichen Ansprache erteilt hat, verarbeitet der Betreiber die personenbezogenen Daten des Mitglieds auf Basis dieser Einwilligung auch zum Zwecke der werblichen Ansprache. Der Betreiber verarbeitet sämtliche personenbezogenen Daten der Mitglieder ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere unter Einhaltung der Vorgaben der DSGVO. Weitergehende Informationen über die Datenverarbeitung können den Datenschutzhinweisen für Mitglieder entnommen werden.

13. Änderungen dieser AGB

Der Betreiber ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der in dem Mitgliedsvertrag genannten Bedingungen mit Ausnahme der wesentlichen Vertragspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aufgrund von Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen oder anderen wesentlichen Änderung der zugrunde liegenden Rahmenbedingungen erforderlich ist. Der Betreiber wird das Mitglied in diesem Fall mindestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail über die Änderung informieren. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn das Mitglied nicht bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens in Textform widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird der Betreiber das Mitglied bei der Mitteilung der Änderung ausdrücklich hinweisen.

Erklärt das Mitglied den Widerspruch gegen die AGB-Änderung, ist der Betreiber berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit dem Mitglied innerhalb von 2 Wochen ab Zugang des Widerspruchs außerordentlich zu kündigen.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

Für die vertragliche Beziehung zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit nicht zwingendes Verbraucherschutzrecht desjenigen EU-Mitgliedsstaates entgegensteht, in dem das Mitglied seinen Wohnsitz hat.

15. Schlussbestimmung

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die übrigen Bestimmungen nicht. Das gleiche gilt, wenn ein Teil einer Bestimmung unwirksam und der restliche Teil wirksam ist.